Rechtsprechung
   RG, 06.11.1899 - Rep. VI. 241/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1899,58
RG, 06.11.1899 - Rep. VI. 241/99 (https://dejure.org/1899,58)
RG, Entscheidung vom 06.11.1899 - Rep. VI. 241/99 (https://dejure.org/1899,58)
RG, Entscheidung vom 06. November 1899 - Rep. VI. 241/99 (https://dejure.org/1899,58)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1899,58) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist in dem Falle, daß wegen Vorenthaltung mehrerer bestimmt bezeichneter Sachen oder von Mengen solcher Sachen Schadensersatz gefordert wird, auch für die Entscheidung über die Frage, welche Sachen dem Kläger vorenthalten sind, die Vorschrift des § 260 (287 n. F.) C.P.O. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    C.P.O. § 260 (287 n. F.)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 45, 356
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Ausgehend von den Motiven zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Motive I, 383) wird im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG 28. Februar 1898 - VI 352/97 - RGZ 41, 220; 6. November 1898 - VI 241/99 - RGZ 45, 356; 20. September 1910 - II 592/09 - JW 1910, 937 Nr. 10; 20. November 1928 - III 51/28 - HRR 1929 Nr. 373) dem Schuldner die Beweislast für die Erfüllung einer ihm obliegenden Verpflichtung auch dann zugewiesen, wenn der Gläubiger aus der Nichterfüllung Rechte herleitet bzw. wenn sich an die Nichterfüllung einer positiven vertraglichen Vereinbarung oder die nicht rechtzeitige Erfüllung ungünstige Rechtsfolgen knüpfen, die der Gläubiger geltend macht (BGH 29. Januar 1969 - IV ZR 545/68 - NJW 1969, 875; 17. Januar 2007 - VIII ZR 135/04 - MDR 2007, 703; vgl. auch BGH 15. November 2006 - XII ZR 120/04 - NJW 2007, 2394; Stein-Jonas/Leipold ZPO 22. Aufl. § 286 Rn. 87, 88; Rosenberg Die Beweislast 5. Aufl. S. 346) .
  • BGH, 29.03.1968 - I ZR 53/66

    Garantie eines Mindeststundenlohnes - Absehen von einer erneuten Vernehmung der

    Für die Darlegung und den Beweis der Tatsachen, aus denen die Verpflichtung einer Person zum Schadensersatz hergeleitet wird, gelten die allgemeinen Regeln des § 286 ZPO (RGZ 45, 356; 98, 58; JW 1937, 2226), ebenso für die Feststellung, ob der Ersatz Begehrende von diesen Umständen überhaupt betroffen ist (BGHZ 4, 192, 196 [BGH 13.12.1951 - IV ZR 123/51] ; LM Kro 5 zu § 287 ZPO; LM Nr. 19 zu § 286/B).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht